Logopädische Therapie ist eine Heilbehandlung. Vor Beginn benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung der Stimm-Sprech- und Sprachtherapie. Sie kann Ihnen nach ärztlicher Diagnostik ausgestellt werden.
Sollten Sie Fragen zur Verordnung haben, informieren oder beraten wir Sie gerne. Die logopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen übernommen.Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen verlangt die Krankenkasse einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zzgl. einer Gebühr von 10 € pro Verordnung. Bei geringem Einkommen ist es möglich, sich durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen.
Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren möchten, rufen Sie uns an, schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail. Für eine Terminvereinbarung per E-Mail nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir bitten um ein zuverlässiges Einhalten von Terminabsprachen. Sollten Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, informieren Sie uns möglichst 24 Stunden zuvor. Bei Nichterscheinen kann Ihnen der ausgefallene Termin privat in Rechnung gestellt werden.